Lindauer Reisebüro
E. Hans
Im Obstgarten 1
88149 Lindau-Nonnenhorn
Tel.: +49 0176 543 93 360
Tel. +49 8382 942 1971
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Von Paolo Carnassale - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35509352
Haftung
1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisebüro
( Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag) . Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der § 672, 631 ff BGB und füllen diese aus.
1. Vertragsschluss
Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch per Telefax oder auf elektronischem Wege ( E-mail) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt .Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form, wird aber vorzugsweise schriftlich erteilt.
Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem gewünschten Hotelier , Mietwagenunternehmen, Reeder , Seminarveranstalter und /oder der Fluggesellschaft ( Leistungsträger)
Das Lindauer Reisebüro ist Vermittler von touristischen Dienstleistungen (Reisen) und Veranstaltungsleistungen (Events)
Das Lindauer Reisebüro tritt als Vermittler zwischen Kunden und Anbietern auf und wird selbst nicht Vertragspartner des Kunden, es sei denn, das Lindauer Reisebüro ist für die entsprechenden Paket-Angebote selbst der zuständige Anbieter/Veranstalter. Mit unseren externen Kooperationspartnern, die je nach gewähltem Baustein wie z. B.: Cateringunternehmen, VIP-Shuttle Dienste, Ruderseminar oder professionell begleitete Radtouren rund um den Bodensee können wir alle Ihre Wünsche in kürzester Zeit realisieren .
2.Sie schließen daher zwei gesonderte Verträge ab:
Einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Reisen bzw. Reiseleistungen mit dem Lindauer Reisebüro , für den die hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Reisen und Reiseleistungen des Lindauer Reisebüros gelten
und
Einen Vertrag über die Erbringung der An- und Abreise mit dem jeweiligen Anbieter der Leistung, d.h. z.B. der Luftfahrtgesellschaft oder der Deutschen Bahn und mit dem Beherbergungsunternehmen , für die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters der Reise oder der Reiseleistungen Anwendung finden.
3.Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten
Auch bei der Vermittlung eines Flugscheines einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringen wir keine eigene Beförderungsleistung und haften daher nicht für ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder der Bahn.
Die ausgewiesenen Preise für die Flug oder Bahnbuchung erhalten in der Regel keine Provision für unsere Vermittlungstätigkeit Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienfluges oder einer Bahnfahrkarte erheben wir deshalb ein Vermittlungsentgeld ( Serviceentgeld) für unsere Vermittlungsleistungen.
Sie werden in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger nicht verpflichtet und berechtigt. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch nicht ausgeschlossen und richten sich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.
4.Haftung von Lindauer Reisebüro als Vermittler
Das Lindauer Reisebüro haftet dafür, dass die Vermittlung der Reise bzw. der Reiseleistungen und die Beratung im Zusammenhang mit der Buchung sowie die Buchungsabwicklung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das Lindauer Reisebüro haftet nur für den eigenen Verantwortungsbereich im Rahmen der Vermittlungstätigkeit, d. h. für Beratungs- und Vermittlungsfehler, die das Lindauer Reisebüro selbst oder seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen begangen haben.
5.Pflichten des Reisevermittlers Lindauer Reisebüro
Lindauer Reisebüro ist auf Grund des Reisevermittlungsvertrages verpflichtet,Sie bei der Auswahl Ihrer Reise oder der Reiseleistungen auf der Grundlage der von den Anbietern der Reisen und Reiseleistungen Lindauer Reisebüro zur Verfügung gestellten Informationen zu beraten und Ihren Buchungsauftrag unverzüglich an den Anbieter der Reise bzw. der Reiseleistungen weiter zu leiten sowie
die Überprüfung der Reiseunterlagen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Buchungsauftrag
6.Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen bei Empfang auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Abweichungen hat der Kunde dem Leistungserbringer gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige kann aber auch über den Reisevermittler Lindauer Reisebüro erfolgen, der sie im Namen des Leistungsträgers annehmen und an ihn weiterleiten wird. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach so kann etwaiger Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadenminderungspflicht ( § 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen vom Leistungsträger direkt auf dem Postweg zugesandt.
7.Zahlungsmodalitäten und Reiseunterlagen; Prüfungspflicht des Kunden
Die Zahlungsweise der gebuchten Leistungen bestimmt der Kunde selbst.
Den Reisepreis und etwaige Anzahlungen über die Erbringung der An- und Abreise mit dem jeweiligen Anbieter der Leistung, d.h. z.B. der Luftfahrtgesellschaft oder der Deutschen Bahn und mit dem Beherbergungsunternehmen zahlen Sie direkt an den Anbieter der gebuchten Leistungen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Anbieters.
Für eigene durchgeführte Dienstleistungen wie Ihre persönliche „Rund um die Uhr Betreuung" und Organisation des reibungslosen perfekt organisierten Incentive stellt das Lindauer Reisebüro gesondert eine Rechnung aus.
8.Haftungsbeschränkungen
Das Lindauer Reisebüro schuldet keine erfolgreiche Vermittlung der Reise oder der Reiseleistungen. Das Lindauer Reisebüro haftet daher nicht dafür, dass die dem Buchungsauftrag entsprechenden Reisen oder Reiseleistungen verfügbar sind und ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Anbieter der Reise oder der Reiseleistungen zustande kommt.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistung selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung für Personen- oder Sachschäden , die Ihnen im Zusammenhang mit der Vermittelten Leistung entstehen.
Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den bestehenden Bestimmungen unberührt.
Das Lindauer Reisebüro haftet bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die Sie oder ein von Ihnen angemeldeter Mitreisender durch die fehlerhafte Vermittlung erleiden nur, soweit diese typisch und vorhersehbar sind, für jeden Einzelfall jedoch maximal bis zu dem je Person anfallenden Gesamtpreis der vermittelten Reiseleistungen.
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen werden von Zeit zu Zeit aktualisiert. Aufgrund dessen kann es im Einzelfall zu kurzfristigen Abweichungen hinsichtlich Aktualität und Vollständigkeit der veröffentlichten Daten kommen.
Das Lindauer Reisebüro übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit fremder Inhalte.
Durch die Abbildung von Links und Werbebannern auf dieser Website wird keine Billigung fremder Inhalte oder eine Verbindung zu deren Betreibern impliziert
Mängel der vermittelten Leistung sind dem Leistungserbringer oder seinem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen, für deren Beseitigung oder Folgen haftet der Leistungserbringer alleine.
9.Reklamationen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungspflichtige Regulierungsansprüche fristwahrend nicht uns gegenüber geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem vermittelnden Beförderungsleistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer.
Wir übernehmen dennoch gerne die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben an den betroffenen Leistungsträger oder Versicherer, haften jedoch für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelnden Leistungsträger oder Versicherung zu beraten z.b insbesondere über Art Umfang Höhe oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die Internetseite http://www.lba.de veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchungen, Annullierungen, Verspätung sowie Passagier- und Gepäckschäden.
10.Aufwendungsersatz
Preisänderungen des Beförderungsleistungsträgers und des Beherbergungsunternehmens unterliegen nicht unserem Einfluss.
11.Hinweis zur Reiserücktrittskostenversicherung
Tritt der Kunde von der vermittelten Leistung zurück oder nimmt er sie nicht in Anspruch hat der Leistungsträger einen Anspruch auf den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen oder auf eine vertraglich vereinbarte Stornopauschale. Das Lindauer Reisebüro weist ausdrücklich darauf hin, dass bei bestimmten Rücktrittsgründen (z. B. schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit) das Risiko der Stornokostenbelastung durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung minimiert werden kann.
Lindauer Reisebüro haftet jedoch nicht für Auskünfte über Umfang und Inhalt von Reiserücktrittskostenversicherungen.
12.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer Ausschlusspflicht von 3 Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände , aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen .
13.Urheberschutz und Nutzungsrechte
Alle durch Lindauer Reisebüro erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum des Lindauer Reisebüros. Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis des Auftragnehmers als Urheberin zulässig. Die Ausführung der Konzeptarbeit ist allein dem Lindauer Reisebüro vorbehalten. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an den Auftragnehmer kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge sowie Ausarbeitungen zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, sowie Ausarbeitungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und in jedem Fall die vorherige Einigung über eine angemessene Vergütung. Das Lindauer Reisebüro ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.
14.Schlussbestimmung
Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu und Zweck des Vertrages entspricht. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbarem oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig Kempten /Allgäu , unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.
Firma Anna Hans Schloßstr. 23 D-88131 Lindau/B Lindau im März 2010